18.02.2021 Weiterbildung zu Fernpiloten

Am 31. Dezember 2020 war es soweit: Die neuen europäischen Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV, Drohne) gelten europaweit und es werden keine Betriebserlaubnisse nach nationalem Recht mehr ausgestellt. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen sind detailliert in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
festgelegt.
Zudem gibt es verschiedene Betriebskategorien, für die unterschiedliche Anforderungen an die Drohne, aber auch an die Fernpiloten gestellt werden. Die technischen Anforderungen an die Drohne und die Zuordnung der verschiedenen CE-Klassen (C0 bis C4) ist in der Verordnung (EU) 2019/945 definiert.
Piloten von Drohnen müssen ab dem 31.12.2020 in vielen Fällen über ein im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drohnenführerschein“ bezeichnetes Dokument verfügen, sofern sie eine Drohne in betreiben. Es handelt sich dabei um eines der folgenden Dokumente:

  • Nachweis für Fernpiloten über den Abschluss eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung ihrer Theoriekenntnisse nach den Punkten UAS.OPEN.020 und UAS.OPEN.040 der Verordnung (EU) 2019/947
  • Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947

Um diesen rechtlichen Vorgaben nachzukommen, hat die IWA als Betreiber einer Drohne daher jetzt 6 Mitarbeiter mit den o. g. Nachweisen durch die Kopterzentrale GmbH Drohnen- & Ingenieurgesellschaft in Hannover und dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) erfolgreich zum Fernpiloten ausgebildet und kann zukünftig weiter mit dem eigenen Multikopter vollkommen neue Perspektiven auf Ihr Projekt bieten. Auf Grundlage der Drohnenbefliegung und der erstellten Fotos sind wir z. B. in der Lage, digitale Geländemodelle oder georeferenzierte Orthofotos zu erstellen. Diese liefern die Basis für Planungen und Massenermittlungen.

  • Hochauflösende, georeferenzierte Orthofotos
  • Digitale Geländemodelle
  • Volumenbestimmung und Massenermittlung
  • Dokumentation von Baumaßnahmen, Bauüberwachung
  • Bestandsaufnahmen nach Umweltereignissen (z.B. Hochwasser, Sturmschäden, usw.)
  • Monitoring von Renaturierungsmaßnahmen

Darüber hinaus ist die IWA Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG Mitglied im “Bundesverband Copter Piloten e.V.“.

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